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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72022
LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11 (https://dejure.org/2011,72022)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2011 - 19 Sa 748/11 (https://dejure.org/2011,72022)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2011 - 19 Sa 748/11 (https://dejure.org/2011,72022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitige Anpassung einer Vergütungsabrede durch den Arbeitgeber

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, vom 09.06.2010, 5 AZR 122/09, Rdnr. 13 mit weiterem Nachweis, juris).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11
    Solche Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragpartnern unter Abwägung der Interessen der normalen beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind ( BAG, vom 23.03.2011, 5 AZR 112/10, Rdnr. 15 mit weiterem Nachweis, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11

    Festlohn - Absenkung durch Arbeitgeber

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, 09.06.2010, 5 AZR 122/09, zitiert aus juris, m. w. N.; vgl. zu Vorstehendem LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11 in einem Parallelfall, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt zum Az. 5 AZN 1370/11).

    Ein Fall der Verletzung von §§ 134, 138 BGB ist diesbezüglich von beiden Seiten nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Danach wird der Kläger nämlich als Kraftfahrer für die Beklagte eingestellt, was auch eine flexible Arbeitszeit einschließt (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Für alle darüber liegenden Zeiten, mag dies auch arbeitsgesetzlich, tarifrechtlich oder sonst wie unwirksam sein, erhält der Kläger zusätzliche Vergütung gemäß Ziffer 7 c) bzw. d) des Arbeitsvertrages (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Eine solche Auslegung widerspricht schon dem klaren Wortlaut von Ziffer a) des Arbeitsvertrages und würde sodann die Frage aufwerfen, welche die Beklagte auch zum Anlass für das Änderungsangebot an den Kläger gemacht hat, ob eine solche Regelung arbeitszeitrechtlich zulässig und wirksam ist und welche Folgen daraus für eine etwaige Anpassung der Vergütung resultieren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Weder liegen die Anwendungsvoraussetzungen von § 106 GewO i. V. m. § 315 Abs. 3 BGB vor, noch bedarf es einer so genannten ergänzenden Vertragsauslegung, weil die Parteien eine nicht anpassungsbedürftige, klare und eindeutige Vergütungsregelung in ihrem Arbeitsvertrag getroffen haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 Sa 1406/11

    Festlohnvereinbarung - muss fixe monatliche Arbeitszeit vereinbart werden?

    (1) Die Kammer schließt sich zunächst den folgenden überzeugenden Ausführungen der Kammer 19 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in dem Urteil vom 23. August 2011 - 19 Sa 748/11 - an:.

    Weder liegen die Anwendungsvoraussetzungen von § 315 Abs. 3 BGB vor, noch bedarf es einer sogenannten ergänzenden Vertragauslegung, weil die Parteien eine nicht anpassungsbedürftige, klare und eindeutige Vergütungsregelung in ihrem Arbeitsvertrag getroffen haben (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2011 - 19 Sa 748/11).

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